Lancierung der Initiative «Nein zur F-35»
Die Initiative hat keine aufschiebende Wirkung und kann den Beschaffungsprozess bis zu ihrer Annahme in einer Volksabstimmung nicht stoppen. Die Aussetzung des Prozesses bis zur Volksabstimmung ist daher keine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine politische Entscheidung zur Achtung des Volkswillens.
Diese Entscheidung traf 1992 Kaspar Villiger, der damalige Chef des VBS, als er das Beschaffungsverfahren für die F/A-18 bis zur Volksabstimmung über die Initiative «Für eine Schweiz ohne neue Kampfflugzeuge» am 6. Juni 1993 aussetzte.
Heute deutet alles darauf hin, dass eine grosse Mehrheit der Bevölkerung gegen die Fortsetzung des Beschaffungsprozesses der F-35 ist. Die Presse lässt sogar durchblicken, dass eine Mehrheit der Regierungsmitglieder diese Ablehnung teile.
Warum sollte der Bundesrat also nicht das tun, was Kaspar Villiger damals bei den F/A-18 getan hat? Zur Achtung des Volkswillens statt des Diktats von Donald Trump?

